Semesterbeitrag
Semesterbeitrag zum Sommersemester 2026
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026 beträgt 384 Euro.
Der Beitrag ist auch für ein Urlaubssemester zu entrichten. Beantragen Sie mehrere Urlaubssemester in Folge, zahlen Sie für diese Semester einen ermäßigten Beitrag von 334 Euro. Ebenso zahlen Programmstudierende (Ausnahme: Europa-Kolleg) einen ermäßigten Betrag von 334 Euro.
Ein Musterzahlträger und der Beitragsbescheid steht in der Regel
- für ein Wintersemester ab Mitte August und
- für ein Sommersemester ab Mitte Februar
in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" zur Verfügung.
Sie können zur Zahlung auch die unten stehenden Kontodaten verwenden. Bitte warten Sie aber die Bereitstellung des Musterzahlträgers in Ihrem STiNE-Account ab, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zu einer oben genannten Gruppen gehören, die einen ermäßigten Beitrag zahlen.
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag nicht, bevor der Betrag für das jeweilige Semester auf dieser Webseite veröffentlicht wurde, da sich der Semesterbeitrag verändern kann.
Zusammensetzung des Beitrags für das Sommersemester 2026
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 334 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 19,60 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 208,80 Euro für das Semesterticket und
- 4,60 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 101 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro, sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Wintersemester 2025/26 insgesamt ein Betrag von 384 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Wintersemester 2025/26
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 334 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 18,60 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 208,80 Euro für das Semesterticket und
- 5,60 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 101 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro, sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Wintersemester 2025/26 insgesamt ein Betrag von 384 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Sommersemester 2025
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 293 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 18,00 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 176,40 Euro für das Semesterticket und
- 5,60 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 93,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro, sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Sommersemester 2025 insgesamt ein Betrag von 343 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Wintersemester 2024/25
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 285 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 18,00 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 176,40 Euro für das Semesterticket und
- 5,60 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro, sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Wintersemester 2024/25 insgesamt ein Betrag von 335 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Sommersemester 2024
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 282 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 15,00 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 176,40 Euro für das Semesterticket und
- 5,60 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro, sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Sommersemester 2024 insgesamt ein Betrag von 332 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Wintersemester 2023/24
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 290 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 15,00 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 184,80 Euro für das Semesterticket und
- 5,20 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro, sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Wintersemester 2023/24 insgesamt ein Betrag von 340 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Sommersemester 2023
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 289,90 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 13,30 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 184,80 Euro für das Semesterticket und
- 6,80 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro, sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Sommersemester 2023 insgesamt ein Betrag von 339,90 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Wintersemester 2022/23
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 287,50 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 13,30 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 182,40 Euro für das Semesterticket und
- 6,80 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro, sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Wintersemester 2022/23 insgesamt ein Betrag von 337,50 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Sommersemester 2022
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 285,00 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 13,30 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 179,90 Euro für das Semesterticket und
- 6,80 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro,
sodass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Sommersemester 2022 insgesamt ein Betrag von 335,00 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Wintersemester 2021/22
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 285,00 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 13,30 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 179,90 Euro für das Semesterticket und
- 6,80 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro,
so dass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Wintersemester 2021/22 insgesamt ein Betrag von 335,00 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Sommersemester 2021
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 282,00 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 12,00 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 179,90 Euro für das Semesterticket und
- 5,10 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro,
so dass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Sommersemester 2021 insgesamt ein Betrag von 332,00 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Wintersemester 2020/21
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 278,00 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 12 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 177,60 Euro für das Semesterticket und
- 3,40 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro,
so dass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Wintersemester 2020/21 insgesamt ein Betrag von 328,00 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags für das Sommersemester 2020
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 278,00 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 12 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 177,60 Euro für das Semesterticket und
- 3,40 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro,
so dass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Sommersemester 2020 insgesamt ein Betrag von 328,00 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags zum Wintersemester 2019/20
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 278,00 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 11,70 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 177,60 Euro für das Semesterticket und
- 3,70 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro,
so dass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Sommersemester 2019 insgesamt ein Betrag von 328,00 Euro ergibt.
Zusammensetzung des Beitrags zum Sommersemester 2019
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem 'eigentlichen' Beitrag von 278,00 Euro (Rechtsgrundlage dazu ist die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg“ in der z.Zt. gültigen Fassung) – davon
- 11,70 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft
- 177,60 Euro für das Semesterticket und
- 3,70 Euro für den Semesterticket-Härtefonds sowie
- 85,00 Euro für das Studierendenwerk (laut "Beitragsordnung des Studierendenwerks Hamburg" in der z.Zt. gültigen Fassung)
und einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro,
so dass sich für die Rückmeldung bzw. Einschreibung zum Sommersemester 2019 insgesamt ein Betrag von 328,00 Euro ergibt.
Einschreibung / Immatrikulation
Wenn Sie zu den angehenden Studierenden gehören, die sich zu ihrem Einschreibsemester an der Universität Hamburg immatrikulieren, zahlen Sie den Beitrag bitte umgehend, nachdem Sie die vorläufigen Semesterunterlagen erhalten haben.
Rückmeldung / Zahlungsfristen
Wenn Sie zu den Studierenden gehören, die sich zum nächsten Semester zurückmelden, zahlen Sie den Beitrag bitte vorab.
- zu einem Sommersemester: Geldeingang bis spätestens zum 1. April
- zu einem Wintersemester: Geldeingang bis spätestens zum 1. Oktober
Um neben den Semesterbescheinigungen auch das in den Kosten enthaltene SemesterTicket pünktlich zu Beginn des neuen Semesters zu erhalten, sollten die Beiträge sogar schon 4 Wochen vor den genannten Terminen eingezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der Rückmeldefristen zur Exmatrikulation führt.
Wenn die Studierenden ihr Studium nicht aufgeben wollen, die Rückmeldefrist aber bereits verstrichen ist, ist eine verspätete – aber gebührenpflichtige – Rückmeldung möglich. Informationen zu den Kosten und den Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Seite zur Rückmeldung.
Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben oder wenn Sie sich beurlauben lassen wollen, teilen Sie uns dies bitte mindestens 14 Tage vor der Zahlung mit, damit diese Änderungen bei der Verarbeitung berücksichtigt werden können.
Diese Fristen gelten nicht für Ersteinschreiber!
Kontodaten
Empfänger: Universität Hamburg
Geldinstitut: Deutsche Bundesbank
Konto-Nr.: 0020101538
Bankleitzahl: 20000000
IBAN: DE73200000000020101538
BIC: MARKDEF1200
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer
Anschrift der Deutschen Bundesbank:
Willy-Brandt-Straße 73
20459 Hamburg
Hinweis zu Auslandsüberweisungen
Bitte beachten Sie, dass bei Auslandsüberweisungen eventuell Gebühren der Bank anfallen können. Diese werden unter Umständen von dem Überweisungsbetrag abgezogen, sodass der Semesterbeitrag nicht vollständig bei der Universität Hamburg eingeht.
Erkundigen Sie sich daher bitte bei Ihrer Bank, ob Gebühren fällig werden.