Elterngeld
Während der Elternzeit sind Eltern ohne Bezüge von der Arbeit freigestellt und können sich der Kinderbetreuung widmen. Für die ersten 12 bzw. 14 Monate der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich.
Es besteht die Möglichkeit, die Auszahlungszeit des Elterngeldes zu verdoppeln. Durch diese Verlängerungsoption wird der errechnete Monatsbetrag halbiert und in einer jeweils ersten Rate (vom 1. bis 12. bzw. 14. Lebensmonat) und im Anschluss an diese in einer zweiten Rate gezahlt. Bitte beachten Sie: Sie sind eventuell nicht über den gesamten Zeitraum der verlängerten Auszahlung beitragsfrei krankenversichert. Bitte setzen Sie sich bei Fragen hierzu direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit (PDF) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Ratgeber für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (PDF) des dbb.