Erasmus+ Incomings weltweit
Im Rahmen des Erasmus-Programms weltweit haben Studierende unserer Partnerhochschulen die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für eine Mobilität an der Universität Hamburg zu erhalten. Im Folgenden werden die geförderten Leistungen an der Universität Hamburg aufgezeigt.
Übersicht
| Zielgruppen: Studierende unserer Partnerhochschulen, nähere Informationen siehe unten.
| Förderraten: Monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 900 Euro (tagesgenaue Abrechnung). Fahrtkostenpauschalen bis zu 1.735 Euro, je nach Distanz. Außerdem Zuschuss für grünes Reisen (bis max. 4000 km Entfernung zur Gasthochschule). Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) möglich.
| Förderdauer: Die Mindestaufenthaltsdauer der physischen Mobilität beträgt 2 Monate und die maximale Förderdauer ist auf ein Semester begrenzt. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master) kann eine Erasmus-Förderung für maximal 12 Monate gewährt werden.
| Austauschmöglichkeiten: fächerübergreifende und fakultative Abkommen mit begrenzten Plätzen an der Universität Hamburg.
| Antragsfrist: Zu beachten sind die Bewerbungsfristen an der jeweiligen Heimathochschule.
Informationen zur Beantragung
Studierende der Partnerhochschulen bewerben sich an Ihrer Heimathochschule auf einen Platz im Zentralaustauschprogramm der Universität Hamburg. Nachdem Sie eine Platz- und Stipendienbewilligung seitens Ihrer Heimathochschule erhalten haben und die Universität Hamburg Ihre Bewerbung angenommen hat, leitet die Koordination des Zentralaustauschs Ihre Bewerbung an das Team Erasmus weiter, damit die weiteren Schritte bis zur Auszahlung des Erasmus Stipendiums erfolgen können.
Das Bewerbungsverfahren für eine Förderung für Studierende aus Georgien erfolgt durch das International Office der WISO-Fakultät.
Das Bewerbungsverfahren für eine Förderung aus dem Oman erfolgt durch das Asien-Afrika-Institut der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Die Partnerhochschulen im Erasmus+ Programm der Universität Hamburg:
Land |
Partnerhochschule |
Zielgruppe |
| Georgien | Georgian Institute of Public Affair Foundation | Bachelor, Master |
| Südafrika | Stellenbosch University | Bachelor, Master |
| Australien | Macquarie University | Bachelor, Master |
| Brasilien | University of Campinas | Bachelor, Master |
| Chile | Universidad de Chile | Bachelor, Master |
| Chile | Pontifica Catolica de Chile | Bachelor, Master |
| China | Fudan University | Bachelor, Master |
| Japan | Kyoto University | Bachelor, Master |
| Taiwan | National Taiwan University | Bachelor, Master |
| Oman | University of Nizwa | Bachelor, Master |
Nach Erhalt der Platz- und Stipendienbewilligung im Zentralaustausch erhalten Sie einen Link zur Registrierung in Mobility Online, über den die Bewerbung für das Erasmus-Stipendium erfolgt.
Nach der Registrierung einzureichende Formulare für die Erasmus-Stipendienbewerbung.
Für den Erhalt Ihrer ersten Stipendienrate müssen Sie obligatorische Schritte in der Datenbank Mobility Online erfüllen sowie verschiedene Dokumente ausfüllen und hochladen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Vor dem Aufenthalt
- Nach Annahme der Bewerbung seitens der Universität Hamburg, erfolgt die Einschreibung an der Universität Hamburg, sowie ggf. die Beantragung eines Wohnheimzimmers.
- Parallel zur Einschreibung melden Sie sich in der Datenbank Mobility Online an, vervollständigen Ihre Personenstammdaten und laden die erforderlichen Dokumente in der Datenbank hoch.
- Die Immatrikulationsbescheinigungen der Heimathochschule und der Universität Hamburg für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes muss in der Datenbank hochgeladen werden.
- Das Learning Agreement for Studies Part I: Before the mobility muss vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes vollständig und von allen drei Parteien unterschrieben in der Datenbank vorliegen. Für das Ausfüllen des Learning Agreement for Studies beachten Sie bitte den Leitfaden Learning Agreement for Studies (PDF).
Beantragung des Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen:
Sofern eines der folgenden Top-Ups für Sie zutrifft, bestätigen Sie dies in Ihrem Workflow. Anschließend drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument unterschrieben wieder hoch. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer regulären monatliche Förderung 250 EUR pro Monat. Sofern mehrere Top-Ups auf Sie zutreffen, erhalten Sie dennoch nur einmal den finanziellen Zuschuss.
- Studierende mit Kind im Ausland.
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20.
- Studierende mit chronischen Erkrankungen.
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen.
- Studierende, deren Mehrkosten nicht durch die Pauschale gedeckt werden, sondern bei weitem übertreffen (wie z.B. aufgrund von körperlicher Einschränkung oder Kinderbetreuung im Ausland) können einen Realkostenantrag stellen. Dieser muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts dem Team Erasmus vorliegen.
Beantragung des Reisekostenzuschusses:
- Studierende, die eine Standardreise mit dem Flugzeug durchführen erhalten einen Reisekostenzuschuss. Dieser wird automatisch anhand der geographischen Koordinaten ermittelt und mit der 1. Rate ausgezahlt.
- Studierende, die grün reisen (bis max. 4000 km Entfernung zur Gasthochschule), d.h. für mehr als 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können einen erhöhten Reisekostenzuschuss sowie bis zu 6 zusätzliche Reisetage beantragen. Eine Abfrage erfolgt in Ihrem Workflow. Sofern Green Travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben hoch.
Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie auf der Webseite Zusatzförderungen im Erasmus+ Programm.
Grant Agreements for Studies
Der Vertrag wird in Ihrem Workflow generiert und zum Download bzw. zur digitalen Signatur für Sie bereitgestellt. Das Grant Agreement muss vor Ihrem Aufenthalt unterschrieben in Ihrem Datensatz hinterlegt sein. Anschließend wird es durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin digital signiert und in Ihrem Datensatz bereitgestellt.
Während des Aufenthaltes
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Lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthalts (erster Unterrichtstag) an der Universität Hamburg auf dem Formular Confirmation of Stay (Part I) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch. Falls Sie einen vorgeschalteten Sprachkurs besuchen, zählt der erste Tag des Sprachkurses als erster Unterrichtstag und ist auf der Confirmation of Stay einzutragen.
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Nach Upload der Confirmation of Stay (PartI) erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70% der Gesamtförderung)
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Sollten Sie Änderungen/Ergänzungen an Ihrer Kurswahl vornehmen, so vermerken Sie diese bitte in dem Learning Agreement for Studies Part II: During the Mobility. Kursänderungen können bis zu 5 Wochen nach Beginn des Aufenthaltes eingetragen werden. Laden Sie dieses Dokument ebenfalls in der Datenbank hoch.
- Lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part II) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch.
Nach dem Aufenthalt
- Laden Sie die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay in der Datenbank hoch.
- Füllen Sie die Online EU-Survey an Ihrem Computer aus. Den Link dazu erhalten Sie kurz vor Ende Ihres Aufenthaltes an der Universität Hamburg. Teilnehmer, die in der Online EU-Survey Umfrage angegeben haben, dass ihr Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten nach 45 Tagen eine weitere Online Umfrage zum Thema Anerkennung, welche ebenfalls ausgefüllt werden muss.
- Sobald Sie das Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule erhalten haben, laden Sie dieses Dokument ebenfalls in der Datenbank hoch.
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online EU-Survey abgelegt, wird Ihre 2. Rate angewiesen.
Die Bewilligung der Erasmus-Mittel durch den DAAD erfolgt Ende Juni/ Anfang Juli. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zuschuss für Studierende des nächsten akademischen Jahres festgelegt. Vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Nationale Agentur DAAD wird die Fördersumme tagesaktuell berechnet.
- Monate, die 31 Tage haben, werden pauschal mit 30 Tagen berechnet.
- Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 2 Monate planen. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen. Ein Zuschuss ist in diesem Fall nur mit Attest möglich und wird vom DAAD geprüft.
- Eine mehrfache Teilnahme am Erasmus+ Programm mit einer Maximaldauer von 12 Monaten ist möglich. Falls Sie also in der Vergangenheit bereits am Erasmus-Programm teilgenommen haben, können Sie weitere Male über Erasmus+ gefördert werden.
Erasmus-Mobilitätszuschuss
Studierende erhalten nach Annahme ihrer Bewerbung ein Stipendium in welchem die Aufenthaltskosten und die Fahrtkosten bezuschusst werden können. Pro Monat erhalten Incoming-Studierende unabhängig vom Zielland eine Förderung von 900 EUR.
Fahrtkosten
Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
| Entfernung zur Gasthochschule | Standardreise | Green Travel |
| 10 km - 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 km - 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 km - 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2.000 km - 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
| 3.000 km - 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
| 4.000 km - 7.999 km | 1188 EUR | - |
| 8.000 km oder mehr | 1.735 EUR | - |
Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden ist die Abteilung Internationales, Team Erasmus zuständig. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (1. Rate: 70%, 2. Rate: 30%).
Nachdem Sie sich erfolgreich auf einen Erasmus+ Zuschuss beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen bzw. in Ihrem Datensatz hochladen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden. Bitte nutzen Sie das Programm Adobe Reader um die Formulare auszufüllen. Das Programm Vorschau von MacOs zeigt die ausgefüllten Felder fehlerhaft an und kann nicht verarbeitet werden.
Erasmus akademisches Jahr 2025/26
- Confirmation of Stay (PDF, Englisch)
- Leitfaden Learning Agreement (PDF)
- Learning Agreement for Studies Part I (PDF, Englisch)
- Learning Agreement for Studies Part II (PDF, Englisch)
- Grant Agreement - wird über die Datenbank generiert
- Ehrenwörtliche Erklärung Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen - wird über die Datenbank generiert
- Allgemeine Bedingungen, Anhang II (PDF)
- Erasmus-Studierendencharta, Anhang III (PDF, Englisch)