Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen für die Profilierung Europalehramt

Vorbehaltlich der genannten Zulassungsvoraussetzungen ist eine Zulassung für den Profilstudiengang Europalehramt an Grundschulen, Werkreal-, Haupt- und Realschulen unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Nachweis von Sprachkenntnissen in der gewählten Zielsprache der Profilierung Europalehramt (Englisch oder Französisch) mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
  2. Nachweis qualifizierter Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache in der Hochschulzugangsberechtigung auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

Die erforderlichen Sprachkenntnisse in der gewählten Zielsprache der Profilierung Europalehramt können wie folgt nachgewiesen werden:

  1. durch Teilnahme an einer qualifizierten Sprachprüfung
  2. durch Vorlage eines entsprechenden Sprachzertifikats. Bitte beachten Sie die unten stehende Auflistung der von uns anerkannten Tests bzw. Nachweise. Eine Kopie dieses Nachweises legen Sie Ihrer Bewerbung bei (bitte KEINE Originale).


Bewerben Sie sich daher jetzt mit einem Sprachzertifikat für das Studiengangprofil Europalehramt!

Sollten Sie ein Sprachzertifikat nicht bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli vorlegen können, so ist das Nachreichen des Zertifikats bis spätestens zum Beginn des Semesters (1. Oktober des jeweiligen Jahres) möglich.
Sie würden also vorerst mit der Auflage zugelassen werden, dass das erforderliche Sprachzertifikat nachgereicht wird. Geht es nicht fristgemäß ein, und Ihre Bewerbungsunterlagen sind somit nicht vollständig, wird die vorläufige Zulassung zurückgenommen.

Sollten Sie zum Wintersemester kein Sprachzertifikat vorlegen können, ist ein Wechsel in den Profilstudiengang Europalehramt zu einem späteren Zeitpunkt folgendermaßen möglich:

  1. Bewerben Sie sich um einen Studienplatz in einem "normalen" Lehramtsstudiengang und nehmen Sie am Auswahlverfahren teil. Idealerweise wählen Sie gleich eine für das Europalehramt mögliche Fächerkombination.
  2. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, haben Sie innerhalb des ersten Semesters die Möglichkeit, das standardisierte Sprachzertifikat nachzureichen und zum zweiten Semester ins Europalehramt zu wechseln. Sollte beim Wechsel zum Europalehramt ein Fachwechsel erforderlich sein, wird dieser nicht auf die Möglichkeit des einmaligen Fachwechsels nach der Prüfungsordnung angerechnet.

Sprachzertifikat als Zulassungsvoraussetzung
Nachweise in Form von standardisierten Zertifikaten über das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

Standardisierte Tests mit B2-Entsprechung

  • IELTS, Mindestergebnis: 5,5 (Academic); 6.0 (General Training)
  • Cambridge FCE, Mindestergebnis: B
  • Cambridge CAE or CPE, Mindestergebnis: C
  • Cambridge ESOL, Mindestergebnis: C
  • mindestens zweijährige nachgewiesene Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache
  • TOEFL paper-based, Mindestergebnis: 572
  • TOEFL computer-based, Mindestergebnis: 227
  • TOEFL internet-based, (iBT), Mindestergebnis: 87
  • abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache
  • DELF (Diplome d'Études en Langue Francaise), Niveau B2
  • DALF (Diplome approfondi de Langue Francaise), Niveau C1
  • TCF DAP (Test de Connaissance du Francais; Demande D'Admission Préalable)
  • AbiBac - Baccalauréat (französisches Abitur)
  • abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache
  • European Baccalaureate mit Französisch als (bestandener) 1. oder 2. Sprache
  • mindestens zweijährige nachgewiesene Berufserfahrung in einem Land der Zielsprache
Bitte beachten!

Als Absolvent/in eines bilingualen gymnasialen Zuges mit entsprechender Abiturprüfung wird Ihnen bei uns die Spracheignungsprüfung/das Sprachzertifikat erlassen.

Letzte Änderung: 19.12.2024
Für den Inhalt verantwortlich: rittersbacher@ph-karlsruhe.de