Masterstudiengang Erwachsenenbildung

Bewerben

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, auf was Sie bei Ihrer Bewerbung achten sollten.

Da dieser Studiengang zulassungsfrei ist, erhalten Sie eine Zulassung für einen Studienplatz, sofern Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen und sich rechtzeitig bewerben und immatrikulieren. Es findet kein Auswahlverfahren statt.

Die Bewerbung findet online über unser  E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir  von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.

Bewerbungsfristen

Erstes Fachsemester
- Studienstart nur zum Wintersemester

VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS MASTERSTUDIUM:

Sie müssen alle Leistungen des Bachelorstudiengangs innerhalb Ihres Bachelorstudiums erbringen! Das bedeutet, dass Sie bis zum 30. September alle Leistungen erbracht haben müssen, um Ihr Masterstudium zum Wintersemester beginnen zu können und bis zum 31. März, damit Sie Ihren Master im Sommersemester starten können. Sollte das nicht der Fall sein, erlischt Ihre Zulassung für den Masterstudiengang. Die Noten für Ihre Leistungen und das Bachelorzeugnis dürfen noch ausstehen.

Masterstudiengang Erwachsenenbildung

Erstsemester

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  1. Ihr Bachelorzeugnis und Transcript of Records (beziehungsweise das Abschlusszeugnis) Ihres ersten Hochschulabschlusses
    Sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen (inklusive des bereits erreichten Umfangs an CP und der ermittelten Durchschnittsnote) sowie der Nachweis, dass die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde.
  2. ein Lebenslauf (tabellarische Darstellung Ihres Werdegangs) und den dazugehörigen Dokumenten, die den Werdegang belegen
  3. ein Nachweis über qualifizierte berufspraktische Erfahrung im Bildungsbereich oder in einem erwachsenenpädagogisch geprägten Tätigkeitsfeld wie zum Beispiel in der Fort- und Weiterbildung (ab 1 Jahr)
  4. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  5. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller vorher bereits besuchten Hochschulen
  6. gegebenenfalls: Nachweise über Weiterbildungszertifikate, die gemäß der studiengangsspezifischen Studien-und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Erwachsenenbildung als gleichwertig anerkannt werden. ("CASe")
  7. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

Häufige Fragen

Ja! Denn wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.

Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht an nachreichung(at)ph-karlsruhe.de.

 

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich.  Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgführt.

 

Mögliche Konsequenzen:

  • Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
    Das bedeutet, wenn diese Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist fehlen, kann Ihre Bewerbung bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt werden und wir können Ihnen keinen Studienplatz anbieten.
     
  • Bedingte Zulassung:
    Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum gegebenen Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
     
  • Immatrikulationshindernis
    Sie müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)

Fehlende Unterlagen
 
Auswirkungnachzureichen bis
Zeugnis und Transcript of Records des Bachelorabschlusses bzw. der aktuellen Leistungsübersicht (inklusive Durchschnittsnote und erreichter CP), falls der Abschluss noch nicht vorliegt.Ausschluss vom Verfahrenvor Ablauf der Bewerbungsfrist
Die Anmeldung der BachelorarbeitAusschluss vom Verfahrenvor Ablauf der Bewerbungsfrist
Der Nachweis einer qualifizierten berufspraktischen Erfahrung von in der Regel einem JahrAusschluss vom Verfahrenvor Ablauf der Bewerbungsfrist
Ein tabelarisch angeordneter LebenslaufAusschluss vom Verfahren 
Die DSH-SprachprüfungBedingte
Zulassung
vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

Der ausgefüllte Auskunftsbogen für die Befreiung von
Studiengebühren*
(inklusive der dazugehörigen Belege)


- für Studierende aus dem Ausland

Muss von allen Internationalen Studierenden
eingereicht werden
vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

 

* Sie müssen den Auskunftsbogen einreichen, da wir verpflichtet sind zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren für Internationale Studierende vorliegen.

 

Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.

Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht entweder in Ihrem Bescheid oder aber Sie finden es unter "Fehlende Unterlagen - die Konsequenzen". Gerne können Sie auch beim Studien-Service-Zentrum nachfragen, bis wann Sie die jeweilige Unterlage einreichen müssen.

Mit Ihrer Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie auch Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis noch nicht vorliegt, haben Sie im Wintersemester bis zum 31. Dezember Zeit das Zeugnis nachzureichen, im Sommersemester bis zum 30. Juni.

Reichen Sie in diesem Fall mit Ihren Bewerbungsunterlagen zunächst eine vorläufige Leistungsübersicht mit ein, aus der hervorgeht, welche Prüfungsleistungen Sie bis dahin erbracht haben und wie viele CP's Sie erhalten. Reichen Sie das Bachelorzeugnis nach, sobald Sie es erhalten haben.

 

Wichtig! Sie können Ihr Bachelorzeugnis zwar innerhalb der gegebenen Fristen nachreichen, aber Sie müssen alle notwendigen Studienleistungen spätestens am letzten Semestertag Ihres Bachelorstudiums erbringen (WiSe: 30.9/SoSe: 31.3)Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Prüfungstermine und den Abgabetermin Ihrer Bachelorarbeit so zu koordinieren, dass Sie die letzte Leistung spätestens am 30.9. beziehungsweise am 31.3. erbringen. Sonst können Sie im Folgesemester nicht in den Master starten.

Rechtsgrundlagen

Masterstudiengang Erwachsenenbildung

Zweitstudium

Wenn Sie in Deutschland bereits ein Erststudium abgeschlossen haben und sich in einen weiterbildenden Masterstudiengang einschreiben, dann ist das im rechtlichen Sinne kein Zweitstudium. Die Bewerbung läuft genau so ab, wie für das erste Fachsemester beziehungsweise wie für das höhere Fachsemester.

Masterstudiengang Erwachsenenbildung

Bewerbungsportale

Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.

Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.

Häufige Fragen

Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:

Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:

- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox

Häufig liegt es auch daran, dass  nicht die neueste Version des  Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.

Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!

Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.

Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
 

Was gehört in welche Felder?
Vorname:
Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.

Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.

Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.

Auf der Startseite des  E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".

Bitte achten Sie  darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.

Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre  "wie kopiert".

Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.

Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.

 

So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.

Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet,  dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF  (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.

 

 

 

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).

Besondere Bewerbungssituationen

Immatrikulieren

Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

 Studien-Service-Zentrum
Studien-Service-Zentrum
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Vom 20. Dezember bis 6. Januar haben wir geschlossen.
Letzte Änderung: 27.11.2024
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