Bewerbung und Immatrikulation

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an unserer Hochschule. Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich an unserer Hochschule bewerben und später, wenn wir Ihnen einen Studienplatz anbieten konnten, immatrikulieren.

Je nach Studiengang variiert das Bewerbungsverfahren. Deshalb haben wir die jeweiligen Informationen direkt auf den Studiengangsseiten für euch zusammengestellt. Die Immatrikulation ist für alle Studiengänge gleich.
Anne Kaltenbach
Studienabteilung

Bewerben

Immatrikulieren

Sie haben sich bei uns beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Um zu uns zu kommen, müssen Sie nun noch den angebotenen Studienplatz annehmen, indem Sie sich bei uns immatrikulieren.

Kontrollieren Sie regelmäßig in unserem E-Portal den Stand Ihrer Bewerbung. So sehen Sie frühzeitig, ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können. In Ihrem Zulassungsbescheid, der Ihnen als PDF im E-Portal bereitgestellt wird, finden Sie genaue Informationen dazu, für welchen Studiengang wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, welche Unterlagen Sie uns noch einsenden müssen und bis wann die Unterlagen bei uns im Haus vorliegen müssen.

Die im Zulassungsbescheid gesetzte Frist für Ihre Immatrikulation ist bindend. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Ihre Unterlagen vollständig bei uns im Haus vorliegen. Sollten Ihre Unterlagen zu spät ankommen oder aber nicht vollständig sein, verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz!

Grundsätzlich gilt, dass alles, was Sie für Ihre erfolgreiche Immatrikulation noch einreichen und veranlassen müssen, in Ihrem ausgedruckten Immatrikulationsantrag aufgeführt wird. Bitte prüfen Sie vor dem Absenden unbedingt, ob alles vollständig ist.

Achtung Postadresse!

Auf dem Immatrikulationsantrag fragen wir Sie nach einer aktuellen Postadresse. Es ist wichtig, dass Sie sowohl zu Beginn als auch später während Ihres Studiums darauf achten, dass die hinterlegte Adresse für unsere Korrespondenz mit Ihnen aktuell ist und Sie an diesem Ort Ihre Post zuverlässig erhalten. Wir versenden nur selten Briefpost. Aber wenn wir Ihnen einen Brief senden, dann ist er wichtig! Das könnte zum Beispiel ein Mahnbrief mit "Androhung einer Exmatrikulation von Amts wegen" sein, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zum nächsten Semester zurückgemeldet haben. Oder aber auch der Exmatrikulationsbescheid selbst, falls Sie auch die Mahnfrist verpasst haben...

Alle Bewerber:innen

Füllen Sie in unserem E-Portal den Antrag auf Immatrikulation aus. Anschließend drucken Sie ihn aus und unterschreiben ihn eigenhändig.

Sollten Sie sich nicht selbst immatrikulieren können, dann denken Sie unbedingt daran,rechtzeitig jemanden zu bevollmächtigen, der die Einschreibung für Sie vornehmen darf. Diese von Ihnen bevollmächtigte Person darf dann für Sie den Antrag unterschreiben.

Wichtig: Der Antrag muss spätestens an dem Tag, an dem die Immatrikulationsfrist endet, bei uns an der Pädagogischen Hochschule eingehen. Sollten in Ihrem Antrag noch weitere einzureichende Unterlagen gefordert werden, dann reichen Sie diese zusammen mit Ihrem Immatrikulationsantrag ein.

Sie müssen uns keinen Nachweis zusenden, dass Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben. Ausschlaggebend ist, dass Sie ihn rechtzeitig überweisen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie uns aber gerne eine Kopie der Überweisung beilegen. Sollte es zu Problemen kommen, können wir so schneller erkennen, woran es liegen könnte. Ihre Immatrikulation ist erst abgeschlossen, wenn der Semesterbeitrag bei uns eingegangen und Ihnen zugeordnet ist.

Wichtig!! Die Überweisung an unsere Hochschule kann bis zu 5 Tage dauern. Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag entsprechend frühzeitig.

 

!! Für Bewerber, die neu beziehungsweise wieder an unsere Hochschule kommen.

 

Wer bestätigt Ihnen den geforderten Versicherungsstatus?

Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Wenn Sie privat versichert sind, können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um sich die Befreiung von der Versicherungspflicht bestätigen zu lassen. Studierende, die aus dem Ausland kommen wenden sich ebenfalls an eine gesetzliche Krankenversicherung und fragen dort nach, was von ihnen benötigt wird, damit eine elektronische Meldung an unsere Hochschule versandt werden kann.

Was müssen Sie tun?

Die Bestätigungder Krankenkasse wird elektronisch von den Krankenkassen direkt an die Hochschule übermittelt. Um das zu veranlassen, melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und teilen ihr mit, dass Sie ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe beginnen möchten. Sie beantragen in diesem Zusammenhang den "Meldegrund 10".  Die gesonderte Absendernummer unserer Hochschule ist H0001103. Ihre Krankenkasse meldet uns dann Ihren Versicherungsstatus innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

!! Wichtig: Wer bereits an unserer Hochschule immatrikuliert ist und lediglich den Studiengang wechselt, muss den Versicherungsstatus nicht nachweisen. Der Status wurde in diesem Fällen bereits bei der ursprünglichen Einschreibung geprüft.

 

Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, dann müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangs beraten lassen.

  • Bei Bewerbungen auf Bachelorstudiengänge für das Lehramt:  Bitte wenden sich  Sie sich an das Studien-Service-Zentrum (Tel: 0721/925-4444), um mit unserem Studienberater Herrn Huss einen Beratungstermin zu vereinbaren.
  • Bei Bewerbungen auf den Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik: Wenden Sie sich an die Studiengangskoordinatorin Frau Dr. Staiger-Engel, um mit ihr einen Termin für ein Beratungsgespräch auszumachen.
  • Bei Bewerbungen auf den Bachelorstudiengang Sport-Geschundheit-Freizeitbildung: Wenden Sie sich an die Studiengangskoordinatorin Frau Gressel, um mit ihr einen Termin für ein Beratungsgespräch auszumachen.

 

Bringen Sie zu dem Gespräch das Formular für das studiengangbezogene studienfachliche Beratungsgespräch mit.

Hochschulwechsler:innen

Wir benötigen von Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung(en) aller von Ihnen bereits besuchten Hochschulen, falls Sie bereits an einer oder mehreren anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren. 

Aus dem außereuropäischen Ausland

Wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben oder staatenlos sind, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, um sich einschreiben zu können. Bitte legen Sie eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei. Wenn dieser Nachweis fehlt, können Sie nicht bei uns studieren.

Wichtig! Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen keine Aufenthaltserlaubnis!

Internationale Studierende müssen in der Regel Studiengebühren in der Höhe von zur Zeit 1500 Euro zahlen. Es gibt aber unter bestimmten Voraussetzungen Gründe, aus denen Sie von diesen Studiengebühren befreit werden. Unabhängig davon, ob das bei Ihnen in Frage kommt oder nicht, muss der Sachverhalt von uns geprüft werden. Sie sind aus diesem Grund verpflichtet,uns den ausgefüllten Auskunftsbogen bei uns mit Ihren Immatrikulationsunterlagen einzureichen. Denken Sie daran, auch die entsprechenden Nachweise den Unterlagen beizufügen.

Gründe für eine Befreiung von der Gebührenpflicht für Internationale Studierende sind:

  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, auf Grund von Flucht aus Ihrem Heimatland oder Sie besitzen aus anderen Gründen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie haben sich insgesamt 5 Jahre in Deutschland aufgehalten und legal gearbeitet.
  • Ein Elternteil von Ihnen hat sich während der letzten 6 Jahre vor Beginn Ihres Studiums insgesamt 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und legal gearbeitet.
  • Sie haben bereits ein Bachelorstudium und ein Masterstudium in Deutschland absolviert.
  • Sie haben bereits einen Staatsexamens- , einen Diplom- oder einen Magisterabschluss in Deutschland erworben.

Wichtig! Bürger der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums zahlen keinen Studiengebühren. 

Häufig gestellte Fragen

  • Im E-Portal steht als neuer Status "immatrikuliert". Dies geschieht, sobald wir alle Ihre Immatrikulationsunterlagen bearbeitet haben und alles korrekt und vollständig war. (Häufig fehlt zu diesem Zeitpunkt noch Semesterbeitrag und/oder der elektronische Nachweis der Krankenversicherung. Beides ist nötig, damit Sie Ihr Studium im kommenden Semester tatsächlich beginnen können!).
  • Kurze Zeit später erhalten Sie von uns einen Brief, in dem Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Studierendenaccount erhalten. (Ein bis zwei Wochen, nachdem sich der Status im Portal geändert hat.) Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich dann sowohl im E-Portal als auch auf unserer Website einloggen und so unsere internen Informationen für Studierende einsehen. Noch nicht erfasst ist bis dahin, ob Ihr Semesterbeitrag bereits eingegangen ist und ob wir den elektronischen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus erhalten haben. Beides ist notwendig, damit Sie Ihr Studium im kommenden Semester bei uns beginnen können.
  • Wenn wir den Semesterbeitrag erhalten haben, können Sie über Ihren Studierendenaccount Ihre Immatrikulationsbescheinigung herunterladen.
  • Wenn wir Ihren Krankenversicherungsnachweis erhalten haben, erhalten Sie eine entsprechende Portalnachricht in Ihrem Studierendenaccount.

Sobald wir Ihren Immatrikulationsantrag bearbeitet haben, wird Ihnen über unser E-Portal angezeigt, dass Sie "immatrikuliert" sind  - mit einer Ausnahme: Wenn Sie bereits vorher an unserer Hochschule studiert haben, dann wird Ihnen bei der Einschreibung Ihre alte Matrikelnummer zugewiesen. Aus technischen Gründen zeigt das Portal in diesen Fällen nicht korrekt an, dass Sie immatrikuliert sind. Sie erkennen es spätestens daran, dass Sie in Ihrem Studierendenaccount (STU) Ihre Immatrikulationsbescheinigung einsehen und auch ausdrucken können. Falls Sie unsicher sind: Rufen Sie uns an!

Nein. Wenn Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, benötigen wir den Krankenkassennachweis nicht noch einmal von Ihnen, da wir Ihren Status ja bereits überprüft haben.

Das trifft nur zu, wenn Sie bereits den gleichen Studiengang, für den Sie sich gerade einschreiben, studiert haben, sich dann aber im Verlauf des Studiums exmatrikuliert haben, um etwas anderes zu tun.  - Und jetzt das Studium wieder aufnehmen und weiterführen möchten.

 

Die Zahlung des Semesterbeitrags ist eine Voraussetzung für die vollständige Immatrikulation an unserer Hochschule. Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus einer Verwaltungsgebühr, einem Beitrag für das  Studierendenwerk, das zahlreiche soziale und kulturelle Angebote für Studierende bereithält, sowie ein Beitrag für die Studierendenvertretung (StuVe) unserer Hochschule, die speziell unseren Studierenden umfangreiche Unterstützungsangebote anbietet. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der beiden Einrichtungen.

Zur Zeit beträgt der Semesterbeitrag für alle Studierenden 195,70 Euro pro Semester. Überweisen Sie den Betrag am besten frühzeitig, damit er rechtzeitig bei uns eingeht. Die genauen Informationen finden Sie am Ende Ihres Zulassungsbescheids. Bitte achten Sie darauf, die Angaben genau zu übernehmen, nur so können wir Ihnen den gezahlten Semesterbeitrag auch eindeutig zuordnen.

Wichtig! Für bestimmte Studierende (z. B. ZweitstudiumstudierendeStudierende aus dem Ausland) fallen zusätzlich Gebühren an. Die Gebühren für ein Zweitstudium werden im Zulassungsbescheid bereits aufgeführt. Für anfallende Gebühren für Internationale Studierende wird ein gesonderter Zahlungsbescheid erstellt. Wir sind grundsätzlich verpflichtet, zu prüfen, ob Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren vorliegen. Sobald wir diese Prüfung abgeschlossen haben, verschicken wir den entsprechenden Bescheid.

Bitte denken Sie deshalb unbedingt daran, uns den Auskunftsbogen für Internationale Studierende fristgerecht (bis zum Ende der Immatrikulationsfrist einzureichen), sonst ist eine Befreiung von den Studiengebühren ausgeschlossen.

 

Wenn Sie als Studierende / Studierender von außerhalb der Europäische Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums kommen, müssen Sie in der Regel Studiengebühren zahlen. Die Studiengebühren für Internationale Studierende liegen zur Zeit bei 1500,- Euro pro Semester.

Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, unter denen Sie von den Studiengebühren befreit sind. Deshalb benötigen wir von Internationalen Studierenden mit dem Immatrikulationsantrag unbedingt den  Auskunftsbogen für die Befreiung von den Studiengebühren für Internationale Studierende sowie die im Auskunftsbogen geforderten Nachweise.  Wir sind verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung vorliegen!  Sollte der Auskunftsbogen nicht rechtzeitig vorleigen, ist eine Befreiung für das Semester nicht mehr möglich.

Wichtig! Studierende, die aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen betrifft das nicht! Sie zahlen grundsätzlich keine Studiengebühren.

 

 

Ja. In Baden-Württemberg ist das erste Studium für alle Studienberechtigten gebührenfrei. Wenn Sie aber zusätzlich zu einem abgeschlossenen Erststudium ein weiteres Mal studieren möchten, fallen Gebühren an. Die Studiengebühren für ein Zweitstudium belaufen sich zur Zeit auf 650,- Euro pro Semester. Der Betrag wird zusammen mit dem Semesterbeitrag auf Ihrem Zulassungsbescheid aufgeführt. Bitte überweisen Sie den kompletten Betrag.

Wichtig! Als Zweitstudium gilt Ihr zweites Bachelorstudium beziehungsweise Ihr zweites Masterstudium. Ein Bachelorstudium plus ein Masterstudium zählen als Erststudium.

Sollten Sie ein Studium nach Ihrer Bewerbung bei uns abschließen, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen und uns das Abschlusszeugnis Ihres abgeschlossenen Studiengangs zuzusenden. Ab diesem Zeitpunkt zählt Ihr neu aufgenommenes Studium als Zweitstudium. Sollten Sie Ihr Abschlusszeugnis noch vor Semesterbeginn erhalten, dann fallen die Zweitstudiengebühren bereits im ersten Semester an. Sollte das Abschlusszeugnis erst im Lauf des ersten Semesters ausgestellt werden, dann fallen in der Regel erst ab dem zweiten Semester die Gebühren für ein Zweitstudium an. Ab wann genau die Zahlungspflicht für ein Zweitstudium besteht, lässt sich im Voraus nicht immer eindeutig sagen und wird von uns deshalb einzeln geprüft.

 

 

  • In Ihrem Zulassungsbescheid können Sie sehen, ob und welche Unterlagen für Ihre vollständige Immatrikulation noch fehlen. Im Folgenden haben wir eine Liste möglicher fehlender Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Immatrikulation zusammengestellt. In der rechten Spalte können Sie sehen, bis wann die betreffenden Dokumente bei uns im Haus sein müssen. Sie müssen diese Unterlagen bis zum genannten Zeitpunkt bei uns im Haus einreichen. Danach verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium bei uns nicht beginnen beziehungsweise nicht fortführen.

 

Für?Fehlende UnterlagenKonsequenz
AlleDer Immatrikulationsantrag fehlt oder ist nicht unterschrieben.Verlust des Studienplatzes
Alle

Der Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse für die Hochschule

Bei Privatversicherten: Der Nachweis, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind - ausgestellt von einer gesetzlichen Krankenkasse.

Verlust des Studienplatzes
Bachelor

Der Orientierungstest:
Für Lehramtsstudierende der Lehrerorientierungstest (CCT-Test), für alle anderen der "Was-studiere-ich?"-Test

Verlust des Studienplatzes
Bachelor

Das Deckblatt Ihres Abschlusszeugnisses
(Die Kopie Ihres Abschlusszeugnisses muss alle Seiten umfassen, sonst kann es nicht anerkannt werden.)

 Verlust des Studienplatzes
BachelorDer Nachweis über das studienfachliche Beratungsgespräch (Betrifft alle Studierenden im Bachelorstudium, die bereits seit 3 Semestern studieren)Verlust des Studienplatzes
BachelorDas Fachhochschulreifezeugnis ist unvollständig (da der praktische Teil noch nicht abgeschlossen ist)Verlust des Studienplatzes
BachelorDer Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Fächer Deutsch und Englisch (im Studiengang: Lehramt Sekundarstufe I)Sie können diesen Nachweis bis zum Ende des 4. Semesters nachreichen, danach: Verlust des Studienplatzes
BachelorDer Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Profilierung EuropalehramtSie können diesen Nachweis bis zum bis zum Semesterbeginn (1.Oktober) nachreichen, danach: Verlust des Studienplatzes

Bachelor/
Master

Die Exmatrikulations-
bescheinigungen aller besuchten Hochschulen
Verlust des Studienplatzes
Bachelor/
Master
Die Aufenthaltserlaubnis (für Studierende aus dem Ausland)Verlust des Studienplatzes
höheres FachsemesterDie Nachweise für die beantragten Anrechnungen für Leistungen fehlenVerlust des Studienplatzes
Bachelor/ MasterDer Nachweis über die bestandene DSH-SprachprüfungVerlust des Studienplatzes
   
Bachelor/
Master
Das ausgefüllte Formular für die Befreiung von Studiengebühren - inklusive der dazugehörigen Belege (für Studierende aus dem Ausland)nach Ablauf der Immatrikulationsfrist ist für das Semester keine Befreiung mehr möglich.

 

*Ob Sie das ausgefüllte Formular für die Befreiung von Studiengebühren einreichen oder nicht, hat keine Auswirkungen darauf, ob Sie Ihr Studium bei uns beginnen können oder nicht. Es ist kein Immatrikulationshindernis.

Falls Sie aber ein Anrecht auf die Befreiung von Studiengebühren haben und befreit werden möchten, müssen Sie das Formular mit den entsprechenden Nachweisen zusammen mit Ihren anderen Unterlagen zur Immatrikulation einreichen. Wenn Sie den Auskunftsbogen erst nach Ablauf der Immatrikulationsfrist einreichen, können Sie nicht mehr von den Gebühren befreit werden und müssen den in Rechnung gestellten Betrag vollständig bezahlen.

 

Das betrifft nur Lehramtsstudierende. Normalerweise wird bereits durch die Wahl des Studiengangs festgelegt, welcher Fakultät Sie angehören.  Aufgrund der Fächerwahl im Lehramtsstudium haben Sie in der Regel die Möglichkeit  zwischen den beiden Fakultäten zu wählen. Zwischen diesen beiden Fakultäten kann gewählt werden:
Fakultät A - Fakultät für Geistes- und Humanwissenschaften
Fakultät B - Fakultät für Natur- und Sozialwissenschaften

Fristen für die Immatrikulation

Für die Immatrikulationsfrist gibt es keinen vornherein feststehenden Termin, da sie davon abhängt, wann das Zulassungsverfahren abgeschlossen wird und die Zulassungsbescheide im Bewerbungsportal bereitgestellt werden. In der Regel haben Sie ein bis zwei Wochen Zeit, nachdem die Zulassungsbescheide im Bewerbungsportal als pdf bereitgestellt wurden, um sich bei uns zu immatrikulieren. Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist steht in Ihrem Zulassungsbescheid.

Rücktritt vom Studium

Wenn Sie sich bereits immatrikuliert haben und Sie Ihren Studienplatz zurückgeben möchten, gelten folgende Regeln und Fristen:

Bei einem Rücktritt vor dem 1. Oktober  beziehungsweise 1. April  handelt es sich um eine "Rückgabe des Studienplatzes". Dazu genügt es, wenn Sie uns eine kurze E-Mail an studium(at)ph-karlsruhe.de senden. Sollten Sie den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, teilen Sie uns das bitte auch mit. Wir erstatten Ihnen den bereits bezahlten und bei uns eingegangenen Semesterbeitrag vollständig zurück.

Bei einem Rücktritt nach dem 1. Oktober oder 1. April benötigen wir von Ihnen den vollständig ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation . Sie können uns den Antrag als PDF an studium(at)ph-karlsruhe.de senden. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Rückzahlung bereits überwiesener Semesterbeiträge mitsenden. Wir prüfen bei der Bearbeitung Ihrer Rückgabe, ob wir den Semesterbeitrag bereits von Ihnen erhalten haben und veranlassen gegebenenfalls die  Rücküberweisung des im Semesterbeitrag enthaltenenden Anteils der Verwaltungskosten. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 1. Oktober eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro einbehalten! Ab einem Monat nach Vorlesungsbeginn werden keine Beiträge mehr zurückbezahlt.

Die Rückzahlung der im Semesterbeitrag enthaltenen Beiträge für die Studierendenvertretung wie auch für das Studierendenwerk müssen Sie ab dem 1. Oktober bei den beiden Einrichtungen selbst beantragen.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Studiengebühren finden Sie im Landeshochschulgebührengesetz des Landes Baden-Württemberg.

Vergabe freigebliebener Studienplätze

Wenn wir am Ende des Vergabeverfahrens für die Studienplätze in unseren zulassungsbeschränkten Studiengängen noch einzelne freie Plätze zur Verfügung haben, werden diese über ein Losverfahren vergeben. Dieses Losverfahren findet kurz vor Semesterbeginn statt. Wir informieren Sie sowohl über unsere Seite über freie Studienplätze als auch über die Studienplatzbörse des Hochschulkompasses, wenn wir noch Plätze vergeben können.

 

Ihr Bachelorstudium ist noch nicht vollständig abgeschlossen?

Solange Sie die letzte Leistung in Ihrem Bachelorstudiengang spätestens am 30. September 2024 erbringen, können sich trotzdem auf einen Masterstudiengang zum Wintersemester bei uns bewerben. Das Abschlusszeugnis müssen Sie dann spätestens am 31. Dezember 2024 nachreichen.

Nur ein Studiengang pro Antrag!

Sie können sich auch im Losverfahren auf mehrere Studiengänge bewerben. Aber Sie müssen für jeden Studiengang einen eigenen Antrag ausfüllen. Und diesen Antrag einzeln - zusammen mit den weiteren geforderten Unterlagen - bei uns einreichen.

Noch Fragen?

 Studien-Service-Zentrum
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Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Vom 20. Dezember bis 6. Januar haben wir geschlossen.
Letzte Änderung: 06.12.2024
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