Aufnahmeverfahren im Studienfach Musik
Nach der gemeinsamen Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs zur Durchführung eines Modellversuchs zum Nachweis der künstlerischen Eignung im Fach Musik vom 5. Juli 2023 ist die Einschreibung in einen Lehramtsstudiengang im Fach Musik seit dem Sommersemester 2024 nicht mehr an das Bestehen einer vorherigen punktuellen Aufnahmeprüfung als Zugangsvoraussetzung zum Studium geknüpft.
Stattdessen legen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung zum Studium ein Motivationsschreiben vor. In diesem legen Sie dar, warum Sie ein musikpädagogisches Studium aufnehmen möchten und warum Sie den Beruf der Musiklehrkraft anstreben. Das Schreiben laden Sie – entsprechend der jeweiligen Bewerbungsfrist – im Rahmen Ihrer Bewerbung in unserem E-Portal hoch.
Feststellung der künstlerischen Eignung
Die Feststellung der künstlerischen Eignung erfolgt im Verlauf des ersten Studiensemesters. In einem "Come together" im Rahmen der Orientierungswoche des ersten Semesters zeigen unsere Studierenden ihre musikpraktischen Fähigkeiten. Basierend auf dem Motivationsschreiben und dem "Come together" erfolgt ein Einzelgespräch mit einer Vertretung des Studienfachs. Dieses Gespräch bildet die Grundlage für den weiteren Aufbau der fachpraktischen Fähigkeiten.
Am Ende des ersten Semesters legen die Studierenden den Lehrenden ein Portfolio vor, in dem sie ihre musikalische und pädagogische Entwicklung reflektieren. Die Lehrenden verständigen sich untereinander über die von ihnen wahrgenommenen Leistungen und Entwicklungen, wobei sie das Portfolio einbeziehen. Das erste Semester endet mit einem Gespräch zwischen Lehrenden und Studierenden, in dem Qualitäten und Entwicklungspotenziale der Studierenden besprochen werden.
Kontakt
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Fachs Musik zur Verfügung sowie die studentische Fachbereichsvertretung.
in Präsenz und digital nach Vereinbarung